Lebenslagen
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Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
keine
Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.
18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg