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Durch Geburt erwirbt ein Kind in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Neben der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben diese Kinder in der Regel auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Tipp: Weitere Informationen und Auskünfte erteilen Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörden (Landratsamt für kreisangehörige Gemeinden oder Stadtverwaltung des Stadtkreises).
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
27.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg