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Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache werden in Baden-Württemberg innerhalb des Bildungssystems durch besondere Maßnahmen gefördert.
In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht für Kinder. Diese werden normalerweise mit sechs Jahren eingeschult. Die allgemeine Schulpflicht dauert neun oder zehn Jahre. Danach folgt bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die oder der Berufsschulpflichtige den 18. Geburtstag feiert, die Berufsschulpflicht.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.10.2023 freigegeben.