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Die Deutschen Auslandsschulen, i.d.R. Privatschulen, bieten verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse an. Neben dem klassischen deutschen Abitur (im Ausland über die Deutsche Internationale Abiturprüfung - DIAP) sowie dem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) und vereinzelt dem International Baccalaureate (IB) eröffnen viele Auslandschulen auch Angebote zu den mittleren Schulabschlüssen (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss).
Einige wenige Deutsche Auslandsschulen bieten eine duale Ausbildung oder die Fachoberschule an. Mit dieser interkulturellen, kompetenzorientierten und auch praxisnahen Bildung haben Absolventinnen und Absolventen weltweit gute Karrierechancen.
Der Großteil der Deutschen Auslandsschulen ist als Begegnungsschule konzipiert. Neben deutschen Kindern, die mit ihren Eltern im Ausland leben, stehen die Türen der Auslandsschulen auch Kindern anderer Nationalitäten offen.
Zurzeit gibt es weltweit 135 Deutsche Auslandsschulen in 72 Ländern, die eine schulische Ausbildung nach deutschen Standards ermöglichen. Es können sowohl deutsche als auch internationale und gegebenenfalls auch landeseigene Abschlüsse erworben werden.
In den Deutschen Auslandsschulen werden die Schüler in der deutschen Sprache unterrichtet. Darüber hinaus finden im Sinne einer Begegnungsschule Teile des Unterrichts auch in der Landessprache oder in Fremdsprachen statt.
An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Die Schulen legen sehr viel Wert auf einen interkulturellen Austausch und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen.
die jeweilige deutsche Schule im Ausland
Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.
Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.
Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.
Die jeweilige Schule legt die Schulgelder und Gebühren fest.
Das Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vermittelt keinen Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule
Die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen.
Weitere Informationen können Sie bei der Schule erfragen.
13.06.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg