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Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich oder eine Vetretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Sie können eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.
keine
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
Bei Vertretung durch einen Dritten:
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Die Höhe der Kosten für eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter hängt davon ab, ob der Verwaltungsvorgang vor Ort oder online durchgeführt wird.
Die Kosten für eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter werden gegebenenfalls ergänzt durch Kosten für besondere Kennzeichen und Zulassungsdokumente.
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Es handelt sich nur um eine Wiederzulassung auf einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Hat kein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf denselben Halter.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage zu Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
10.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg