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Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
keine
Registrierschein
keine
Einzelfallbezogen
keine
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg