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Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis:
Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder sonstiger Finanzierungshilfen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
Als Makler müssen Sie und alle Beschäftigten, die unmittelbar an der Maklertätigkeit mitwirken, sich innerhalb von 3 Kalenderjahren in einem Umfang von 20 Stunden (Zeitstunden) weiterbilden. Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen müssen die hierfür geltenden inhaltlichen Anforderungen (Qualitäts-anforderungen) erfüllen.
Die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer als Erlaubnisbehörde
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
Die Erlaubnis können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle oder über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner beantragen. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Hinweis:
Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein oder mit einer qualifiziertem elektronischen Signatur versehen sein.
Die Unterschrift können Sie auch ersetzen, indem Sie
Die Erlaubnis gilt unbefristet, sie kann aber mit Auflagen verbunden werden.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Keine
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaft, AG, eingetragene Genossenschaft) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen einreichen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Dies gilt nicht, wenn Sie eine Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen oder für eine darauf bezogene Tätigkeit als Nachweismakler beantragt haben.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die zuständige Stelle begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Auch nach Erteilung der Erlaubnis gelten für Makler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer eine Reihe von Verpflichtungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, für Bauträger und Baubetreuer insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung nach § 16 MaBV.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2019 freigegeben.