Dienstleistungen
Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.
Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Hinweis:
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden. Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland.
Sie haben Ihren Namen nach der Scheidung geändert.
Antragstellung:
schnellst möglich nach der Namensänderung
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
Hinweise:
Hinweise:
etwa drei bis sechs Wochen
Personalausweisgesetz (PAuswG):
02.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg