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In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern sowie Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes.
So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten.
Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.
In Baden-Württemberg werden für über 12.500 Gewässerkilometer landesweit standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt.
Sie zeigen die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen von Hochwasser bei hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die zugrunde liegenden Berechnungen basieren auf
Während der Erstellung der Karten prüfen die Kommunen und Landkreise die Entwürfe und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnis ein.
Nach der Fertigstellung werden die Karten bei den Kommunen und den unteren Wasserbehörden veröffentlicht.
Außerdem stehen sie im Internet über den Umwelt-Daten- und Karten-Online-Dienst bereit.
Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.
Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes. Dieses umfasst in Baden-Württemberg rund 12.500 Gewässerkilometer.
Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei
keine
keine
keine
Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz.
Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren.
Mit dem Hochwasserrisikomanagement führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Damit gehen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand.
Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf.
Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt.
In den Gefahrenkarten sind die bei einem HQ100 überfluteten Gebiete dargestellt.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes
Wassergesetz (WG) des Landes Baden-Württemberg
23.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg