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Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.
Dazu gehört
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:
Die untere Wasserbehörde ist grundsätzlich zuständig:
Für Benutzungen nach § 82 Absatz 2 und 3 Wassergesetz Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien als höhere Wasserbehörde zuständig.
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist.
Die Bewilligung erhalten Sie nicht, wenn
Beantragen Sie die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle. Sie prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.
keine
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg