Dienstleistungen
Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben und zwar in der
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis schon davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").
Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit).
Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern.
Als Nachweis der Grundqualifikation erhalten Sie von Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind:
Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.
Tipp: Ein Muster der Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese stellt Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.
Hinweis: Für folgende Fälle sind Schulungs- und Prüfungserleichterungen vorgesehen:
-
keine
Hinweis: Steigen Sie von Lkw auf Bus (oder umgekehrt) um, gelten bei der Prüfung jeweils ermäßigte Gebührensätze. Nähere Informationen können Sie in den Gebührentarifen der IHK finden.
-
Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Weiterbildung".
08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg