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Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg sind die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien zuständig. An welches regionale Polizeipräsidium Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern sind es die zuständigen Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich Personalgewinnung.
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst:
Gehobener Polizeivollzugsdienst:
Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Bewerbungsschluss:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst
Gehobener Polizeivollzugsdienst
Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.
Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
keine
Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.
keine
28.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg