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Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.
Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:
Die Förderung erfolgt in Form
Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.
Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.
Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.
Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.
Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.