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Eine Marke ist geschützt, wenn sie im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ist. Dafür müssen Sie sie anmelden.
Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können diese Marke jederzeit verkaufen, veräußern oder ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an Ihrer Marke einräumen.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie wird aus dem Register gelöscht, wenn Sie die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen, die nach jeweils zehn Jahren fällig wird.
das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München
Die Eintragung einer Marke können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:
Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:
Hinweis: Das DPMA überprüft Ihre Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Es prüft jedoch nicht, ob Ihre Marke Schutzrechte Dritter verletzt und in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten deshalb vor der Markenanmeldung recherchieren, ob die gewünschte Marke Rechte Dritter verletzt. Ansonsten könnte es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und diese eventuell zu löschen ist. Zudem kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Deutsche Patent - und Markenamt hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2018 freigegeben.