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Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.
Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder erstellen lassen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Die für den Anlagenstandort örtlich zuständige Immissionsschutzbehörde ist
Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
Vollständiger Messbericht
Keine.
Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.
Hinsichtlich der Mess- und Auswerteeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung sind nach § 7 der 27. BImSchV folgende Anforderungen zu beachten:
Diese Prüfungen bzw. Arbeiten dürfen nur von Stellen durchgeführt werden, die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für diese Tätigkeitsbereiche bekannt gegeben wurden. Im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige können Sie nach entsprechenden Stellen suchen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV
{} Umweltministerium Baden-Württemberg