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Wenn Sie eine Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß kontinuierlich messen, aufzeichnen und auswerten. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium (Abteilung 5 - Umwelt).
Sie sind Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen nach 17. BImSchV.
Vollständiger Messbericht
Keine
Bitte achten Sie darauf, den Messbericht bei der für Ihre Anlage zuständigen Immissionsschutzbehörde einzureichen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
17.04.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg