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Wenn Sie Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen ermitteln lassen. Die Messungen sind von einer nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekannt gegebenen Stelle (Messstelle) durchführen zu lassen. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium (Abteilung 5 - Umwelt)
Sie sind Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen nach 17. BImSchV.
Vollständiger Messbericht gemäß Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe November 2018) mit Angaben unter anderem zu:
Keine
Bitte achten Sie darauf, den Messbericht bei der für Ihre Anlage zuständigen Immissionsschutzbehörde einzureichen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
06.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg