Dienstleistungen
Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.
Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
keine
Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.
Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.
keine
keine
Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.
keine
15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg