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In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt sowie von Interventionsstellen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Das Land unterstützt diese Einrichtungen finanziell über die Verwaltungsvorschrift für die Förderung des Ausbaus der Fachberatungsstellen (VwV FBS).
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Beratungseinrichtung befindet.
Sie sind Träger einer Beratungseinrichtung und/oder eines mobilen Teams, die Betroffene in einem oder mehreren der folgenden Bereiche berät: Prostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, häusliche Gewalt, Interventionsstelle/Clearingstelle, sexualisierte Gewalt (auch in Kindheit und Jugend).
Zusätzlich sind Sie Mitglied in einschlägigen Verbänden, Netzwerken oder Koordinierungskreisen (für genauere Angaben siehe Nummer 2.1 VwV FBS).
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto im Serviceportal BW an:
Anträge: bis zum 31.03. jedes laufenden Jahres
Mittelabrufe: bis 30.11. jedes laufenden Jahres
Verwendungsnachweise: bis zum 31.03. des Folgejahres
Nur für die Antragstellung:
Die Vorlagen für diese Pläne finden Sie zum Download auf der Website des Sozialministeriums unter Ausbau Hilfesystem: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hier
keine
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium
06.03.2026 Regierungspräsidium Freiburg