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Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:
In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.
Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.
Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,
In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, Auskunft gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter,Behörden) zu geben über Name und Wohnsitz
das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
keine
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.
EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.
Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.
mindestens 10 Werktage
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 17.09.2019 freigegeben.