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Ist es für Ihre weitere medizinische Behandlung notwendig, Ihre Patientendaten weiterzugeben? Dann müssen Sie dafür Ihre Ärztin oder Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Krankenhäuser und Krankenversicherungen
Hinweis: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber anderen Ärztinnen und Ärzten.
die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt
Voraussetzungen für die Entbindung von der Schweigepflicht sind:
Die Entbindung von der Schweigepflicht steht Ihnen frei.
Hinweis: Entbinden Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht, muss er oder sie Sie über die Folgen aufklären.
Sie sollten die Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich erklären. Machen Sie folgende Angaben:
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.01.2017 freigegeben.