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Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, z.B. durch Projektarbeit? Dann können Sie sich verschiedene Angaben und die dabei erworbenen Kompetenzen dokumentieren lassen. Dies kann auch im Berufsleben von Vorteil sein.
Angaben:
Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.
Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet bzw. stattgefunden hat.
Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder ein interessierter Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung.
Die Organisation kann nun für Sie online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.
keine
keine
keine
in der Regel wenige Tage
keine
entfällt
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg