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Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs
Sachverständige Stellen prüfen und bestätigen, dass die Bauarten von Heizkostenverteilern geeignet sind. Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, denen die Behörde ihre Eignung bestätigt hat.
Voraussetzungen für die Eignungsbestätigung sind:
Die Eignungsbestätigung als sachverständige Stelle können Sie formlos beim Regierungspräsidium Tübingen beantragen.
Es prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt bei positivem Ergebnis die Eignungsbestätigung aus.
keine
Hinweis: Das Regierungspräsidium Tübingen kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist.
allgemeine Verwaltungsgebühr zwischen 3 und 10.000 Euro
keine
Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV):
Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium (GebVO WM):
11.08.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg