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Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung kommunale Breitbandvorhaben, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart
Voraussetzung einer Mitfinanzierung durch das Land ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides des Bundes.
Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.
Reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular die erforderlichen Unterlagen ein.
keine
Antragstellung und Beratung: keine
Stand: 03.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg