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BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:
Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner oder Sie selbst vergleichsweise viel verdienen.
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).
Der monatliche Bedarf setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Wenn Sie Ihren Schulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg anstreben, können Sie für den Besuch von Kollegs und Abendgymnasien elternunabhängiges BAföG erhalten . Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich am besten an Ihr Amt für Ausbildungsförderung.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die im Ausland absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens zwölf Wochen dauern.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Land- oder Stadtkreises, das für den Wohnsitz der Eltern zuständig ist.
Praktikantinnen und Praktikanten:
Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens zwölf Wochen dauert.
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten,
Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
keine
Bis zu zehn Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).
Hinweise: Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens drei Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung. Dies gilt auch für Folgeanträge wenn die Ausbildung mehrere Jahre dauert.
01.06.2023 Regierungspräsidium Stuttgart