Dienstleistungen
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Höhe
Förderungsart
Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.
Dauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung
Nachfragen können Sie auch auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
Für ein Auslandsstudium:
Für ein Auslandspraktikum:
Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.
Verwenden Sie für den schriftlichen Antrag den Antragsassistenten, um eine Auswahl der von Ihnen benötigten Formulare zu erhalten. Die ausgefüllten Formulare können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie entweder die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder ein De-Mail-Konto. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.
Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.
Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Die Förderung beginnt
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Keine
Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00
Informationen zur Onlinebeantragung auf den Seiten der zuständigen Studierendenwerke
22.04.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg