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Im Ausländerzentralregister werden persönliche Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die länger als 90 Tage in Deutschland leben oder gelebt haben. Es enthält Daten wie:
Daten werden auch bei aufenthaltsrechtlich relevanten Anlässen erfasst, zum Beispiel bei der Asylantragstellung.
Möchten Sie eine Auskunft Ihrer im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim BVA einen Antrag stellen. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten an Unbefugte erfolgt, kann Ihr Antrag erst dann beantwortet werden, wenn Ihre Identität zweifelsfrei überprüft wurde.
Hinweis: Sie können die Auskunft auch durch einen Bevollmächtigten beantragen.
keine
Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.
Schriftliche Beantragung:
Persönliche Beantragung:
keine
Hinweis: Bitte fügen Sie eine Übersetzung der Unterschriftsbeglaubigung bei, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgt ist. Möchten Sie die Auskunft durch einen Bevollmächtigten beantragten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein (Ausnahme: der Bevollmächtigte ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt).
in der Regel keine
Hinweis: Es können Kosten an anderer Stelle anfallen, zum Beispiel für die Beglaubigung von Ausweisdokumenten.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.09.2019 freigegeben.