Dienstleistungen
Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
Keine.
Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.
Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):
Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
28.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg