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Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.
Online-Formular Vergabe von behördlichen Betriebsnummern
Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.
keine
Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer
Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen
Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV):
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):
23.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg