Lebenslagen
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Corona-Informationen:
Die Regelungen zum erweiterten Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter in der COVID 19-Pandemie und zum Zahlungsaufschub bei bestimmten Verbraucherverträgen sind zum 30. Juni 2020 ausgelaufen und wurden nicht verlängert.
Das bedeutet für Sie als Mieterin oder Mieter:
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Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Thema. Im Zweifelsfall sollten Sie sich dennoch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Mietervereinigung beraten lassen.
Was Sie bei der Wohnungssuche berücksichtigen sollten, erfahren Sie im Kapitel "Tipps für die Wohnungssuche". Hier erhalten Sie Informationen,
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen.
Um gegen Schadensfälle abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, Versicherungen abzuschließen.
Sozialmietwohnungen unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung. Die Vermietung der geförderten Wohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete günstigen Sozialmietwohnung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 05.03.2021 freigegeben.