Lebenslagen
Lebenslagen
Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen
Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen Lebenslagen
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch
Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von EUR 125,00.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten je nach Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen einen Leistungszuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen.
Diese Zuschläge sind abhängig von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme:
12.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg