Lebenslagen
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Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüglich:
Der Verdacht eines Verstoßes muss auf Grund von Tatsachen hinreichend begründet sein.
Die zuständige Behörde, die die zu veröffentlichenden Ergebnisse feststellt:
Wenn bei Kontrollen und Probenahmen Ergebnisse festgestellt werden, die die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllen, müssen die Betroffenen angehört werden. Nach Abschluss dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahrens werden die Daten veröffentlicht.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ein landesweit einheitliches Informationsportal eingerichtet. Dort können Sie alle von Behörden des Landes Baden-Württemberg veröffentlichten Kontrollergebnisse gebündelt finden und abrufen.
Die Daten werden nach Ablauf eines halben Jahres nach Veröffentlichung der Information gelöscht.
Die Veröffentlichung der Daten soll Verbraucherinnen und Verbraucher offen über die Ergebnisse der Behörden informieren und ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz.
Sie darf nicht als öffentliche Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden.
Hinweis: Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen finden Sie deutschlandweit unter lebensmittelwarnung.de sowie speziell für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, .
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Kapitel "Lebensmittelwarnungen".
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg