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Manche Infektionskrankheiten sind harmlos, andere können schwer verlaufen und lebensbedrohlich sein. Bei diesen Infektionen sollten Sie bestimmte Maßnahmen und Verhaltensregeln beachten, um eine Ansteckung beziehungsweise Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden.
Hantavirus-Infektionen
Baden-Württemberg ist Endemiegebiet für Hantaviren. Hantavirus-Infektionen treten hier gehäuft auf. Das Virus wird von infizierten Rötelmäusen übertragen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Hantaviren bei den in Europa vorkommenden Hantavirus-Typen findet nicht statt. Lebensraum der Rötelmaus ist unter anderem der Buchenwald. Aus diesem Grund sind vor allem Regionen mit hohem Buchenwaldanteil betroffen. Hantavirus-Epidemie-Jahre treten in Baden-Württemberg regelmäßig auf. Liegen gute Nahrungsbedingungen in Folge einer sogenannten Buchenmast im Herbst vor,kann sich die Rötelmaus gut vermehren. Dies kann zu einem erhöhten Hantavirus-Expositionsrisiko im Folgejahr führen. Sowohl in Epidemiejahren als auch in Nicht-Epidemiejahren ist mit Hantavirus-Erkrankungen in betroffenen Gebieten zu rechnen. Daher sollten dort grundsätzlich Schutzmaßnahmen insbesondere bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung im Garten, Garagen und Schuppen getroffen werden.
Ein Großteil der Infektionen verläuft mild oder unbemerkt, doch auch schwerwiegende Verläufe treten auf. Typische Symptome einer Hantavirus-Infektion sind grippeähnliche Symptome, wie akut einsetztendes hohes Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen sowie Bauch- und Rückenschmerzen. Bei Verdacht auf eine Hantavirus-Infektion sollten Betroffene sich an einen Arzt wenden.
Dort wo Rötelmäuse leben und Ausscheidungen, wie Kot und Urin, hinterlassen, kann es zu Infektionen kommen. Der Mensch infiziert sich mit Hantaviren vor allem über das Einatmen von Krankheitserregern, die an Staubpartikel gebunden sind. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht vor allem bei Tätigkeiten, bei denen Staub aufgewirbelt wird, beispielsweise bei Holzarbeiten im Wald und Garten, bei Reinigungs-, oder Aufräumarbeiten von Kellern, Schuppen, Scheunen und Ställen, sowie beim Stapeln oder Umschichten von Holz. Direkter Kontakt zu Nagetieren und ihren Ausscheidungen soll vermieden werden.
19.09.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg