Lebenslagen
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Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert.
Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlaubnispflichtig ist. Dazu zählen vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen.
Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen versichert. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson durch das zuständige Jugendamt.
Versichert sind
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege von und zu der Einrichtung sowie offizielle Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge oder Sportfeste) der Tageseinrichtungen oder Schulen.
Nicht versichert sind
Wenden Sie sich bei einem Unfall an die Unfallkasse Baden-Württemberg.
01.04.2021 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg