Lebenslagen
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Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.
Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Kind auch nach der Entbindung unterstützt.
Gesetzliche Rentenversicherung
Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und hier mit ihnen lebt, erhält Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Frauen und Männer, die Kinder erziehen, erbringen Leistungen im Interesse der Allgemeinheit und sind dadurch oft nicht in der Lage, eigene Rentenansprüche auf- oder auszubauen. Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die der Bund pauschal Beiträge entrichtet. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.
Daneben gibt es noch die Kinderberücksichtigungszeit wegen Kindererziehung bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs des Kindes. Anders als die Kindererziehungszeiten erhöhen die Kinderberücksichtigungszeiten den Rentenanspruch nicht direkt um einen festen Betrag. Dennoch können auch sie sich rentensteigernd auswirken.
Diese rentenrechtliche Zeit ist maßgebend für:
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):
27.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg