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Das Inklusions- und Integrationsamt (InA) beim KVJS - mit Sitz in Karlsruhe - fördert und sichert Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung. Zur Erreichung dieses Ziels erhalten Arbeitnehmende, Arbeitgebende, Inklusionsbetriebe und Selbständige mit Schwerbehinderung fachliche Beratung und finanzielle Hilfen, die durch die Ausgleichsabgabe ermöglicht werden.
Bei der Fallbearbeitung und Beratung setzt das InA auf fachliche Unterstützung von Fachdiensten:
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX):
15.06.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg