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Das gilt auch für:
die Kraftfahrzeugversicherung Ihrer Wahl
Das Fahrzeug entspricht den Bau- und Betriebsvorschriften und es besteht eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Sie schließen bei einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag ab. Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts teilen Sie dem Versicherer Ihre Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit.
Nach Vertragsabschluss und Zahlung der Versicherungsprämie überlässt der Versicherer Ihnen das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer entsprechenden Bescheinigung für das gültige Verkehrsjahr.
Sie brauchen keine Zulassung von der Zulassungsstelle.
Die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen müssen Sie immer dabei haben.
keine
Das Versicherungskennzeichen und die Bescheinigung werden ungültig mit Ablauf des Verkehrsjahres.
Das Versicherungskennzeichen besteht aus einem Schild mit einer eindeutigen Erkennungsnummer, dem Verkehrsjahr und dem Zeichen des zuständigen Verbandes der Kraftfahrtversicherer. Ist kein Verband zuständig, trägt das Schild das Zeichen des Versicherers.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat ihn am 15.10.2018 freigebeben.