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Als Träger der Wohlfahrtspflege, einer Vertriebeneneinrichtung oder anerkannter Träger der politischen Bildung oder eine Kommune haben Sie die Möglichkeit, Fördergelder für Integrationsmaßnahmen zu erhalten.
Für die Realisierung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können Sie das Integrationsförderangebot "Identität und Integration PLUS" nutzen.
Das Angebot ist eine Ergänzung zum Integrationskurs und beschäftigt sich vor allem mit den Lebens- und Bedürfnislagen von Spätaussiedlern.
Die Förderangebote "Identität und Integration PLUS" beinhalten unter anderem:
Die Kurse umfassen wahlweise 100 oder 200 Unterrichtseinheiten. Neben den vorgegebenen Themen können Sie als Anbieter weitere ausgewählte Themen sinnvoll auf die Teilnehmergruppe abstimmen. Die Teilnehmerzahl pro Kurs liegt zwischen 15 und 20 Personen.
Teilnehmen können Spätaussiedler ab 16 Jahren, deren nichtdeutsche Ehegatten, direkte Nachkommen und weitere Familienangehörige, die nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts eingereist sind. Sie müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau der Stufe B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens besitzen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: 0911 943-0
Telefax: 0911 943-10000
Als Organisation oder Verband:
Wenn Sie als Träger die Förderung für eine Integrationsmaßnahme "Identität und Integration PLUS" erhalten möchten:
Bitte beachten Sie die Antragsfrist auf der Internetseite des BAMF.
Hinweis: Anträge für das jeweilige Kalenderjahr müssen Sie bis zum 31. Januar des Jahres stellen. Eine spätere Beantragung ist nur auf Anfrage möglich.
Folgende Anlagen müssen Sie dem Antrag hinzufügen:
Hinweis: Ein Finanzierungsplan wird bei der Dateneingabe im Portal EASY-Online generiert.
keine
ab Posteingang: maximal 8 Wochen
Hinweis: Ihr geplanter Projektbeginn wird bei der Bearbeitung des Antrags berücksichtigt.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.07.2019 freigegeben.