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Die Bundesagentur für Arbeit
Hinweis: Für
Sie müssen die Erlaubnis zur Überlassung der Arbeitnehmer schriftlich beantragen:
Hinweis: Die Tätigkeit dürfen Sie erst mit der Erlaubnis ausüben.
maximal drei Monate
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2018 freigegeben.